Der Bronzeengel aus Maria Laach steht unter Urheberrechtsschutz. Das entschied heute Vormittag das Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Abtei Maria Laach fordert nun Schadenersatz. Der Bronzeengel des Maria Laacher Mönchs Christoph Fischbach sei ein Werk der bildenden Kunst und daher urheberrechtlich geschützt. Der Engel der Kevelaerer Gießerei sei eindeutig eine Nachbildung dieses Kunstwerks, stellte das Gericht fest. Das Argument der Gießerei, es handele sich um die übliche Darstellung eines dicken Engels, ließ das Gericht nicht gelten. Vor allem die stilisierte Bekleidung des Engels mit einer Ordenskutte hebe ihn von üblichen Engelsfiguren ab. Die Kevelaerer Gießerei, die den Engel nachgebildet und verkauft hat, muss nun angeben, wie oft sie den Engel hergestellt hat und entsprechend dieser Angabe Schadenersatz leisten. Die Abtei Maria Laach hatte ursprünglich rund 16.000 Euro gefordert.
Tipps: Bronze